Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung mit Gültigkeit ab 03.04.2022
Das Sächsische Kabinett hat eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022.
Die für den Sportbetrieb bislang geltenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen werden mit der neuen Verordnung aufgehoben.
Die Ausübung des Tennissports ist nun auf Außen- und auch Innensportanlagen ohne Beschränkungen zulässig (Keine „G“-Nachweise notwendig).
Darüber hinaus empfiehlt die Staatsregierung dringend das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Auch sollten die Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Dringend empfohlen wird auch die Einhaltung der Hygieneregeln, die eine wirksame Schutzmaßnahme darstellen.
Alle Informationen zur neuen Schutzverordnung sind auf den Seiten des SMS (https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html) abrufbar.